Dein Weg zur erfolgreichen Immobiliardarlehensvermittlung: Prüfungstermine und Fragen im Fokus​

Die Sachkundeprüfung gemäß § 34i GewO ist für alle erforderlich, die als Immobiliardarlehensvermittler tätig werden möchten. Eine erfolgreiche Prüfung ist die Grundvoraussetzung für die Erteilung einer entsprechenden Gewerbeerlaubnis.

Da die Prüfung ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) abgenommen wird, ist es wichtig, sich frühzeitig über Termine, Fristen und Standorte zu informieren. In diesem Abschnitt erhalten Sie detaillierte Informationen zur Planung und Anmeldung Ihrer Prüfung.

Neue Herausforderungen für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Die aktualisierte Sachkundeprüfung nach § 34d GewO – Wie sich die Prüfungsanforderungen für Vermittler verändert haben

Die Versicherungsbranche befindet sich in einem stetigen Wandel. Gesetzliche Vorschriften werden kontinuierlich angepasst, neue technologische Entwicklungen verändern den Markt, und auch die Erwartungen der Kundinnen und Kunden steigen. Wer in diesem dynamischen Umfeld als Versicherungsvermittler oder Versicherungsvermittlerin erfolgreich sein möchte, muss sich kontinuierlich weiterbilden und auf dem neuesten Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben.

Ein zentrales Element der beruflichen Qualifikation in der Versicherungsvermittlung ist die Sachkundeprüfung nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO). Diese Prüfung stellt sicher, dass Vermittlerinnen und Vermittler über das notwendige Fachwissen verfügen, um Kundinnen und Kunden kompetent und rechtskonform zu beraten. Die Anforderungen an die Sachkundeprüfung haben sich in den letzten Jahren verändert, um den steigenden Ansprüchen der Branche gerecht zu werden.