Die Gewerbeordnung (GewO) legt für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter sowie Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler eine gesetzliche Weiterbildungspflicht fest. Diese richtet sich nach den Vorgaben des § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV und dem § 34d GewO i.V.m. § 7 VersVermV.
Kategorie: Branche: Beratung & Akquise
Dein Weg zur erfolgreichen Immobiliardarlehensvermittlung: Prüfungstermine und Fragen im Fokus
Die Sachkundeprüfung gemäß § 34i GewO ist für alle erforderlich, die als Immobiliardarlehensvermittler tätig werden möchten. Eine erfolgreiche Prüfung ist die Grundvoraussetzung für die Erteilung einer entsprechenden Gewerbeerlaubnis.
Da die Prüfung ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) abgenommen wird, ist es wichtig, sich frühzeitig über Termine, Fristen und Standorte zu informieren. In diesem Abschnitt erhalten Sie detaillierte Informationen zur Planung und Anmeldung Ihrer Prüfung.
