Selbstständig als Finanzvermittler – Traumjob oder Mythos? Ein realistischer Blick auf Verdienstmöglichkeiten

Der Beruf der gewerblichen Finanzanlagenvermittlerin oder des Finanzanlagenvermittlers erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Immer mehr Menschen interessieren sich für die Möglichkeit, in diesem Bereich selbstständig zu arbeiten. Besonders attraktiv ist dabei die Aussicht auf ein gutes Einkommen, gepaart mit der Freiheit, sich die eigene Zeit flexibel einzuteilen.

Anders als in klassischen Angestelltenverhältnissen sind selbstständige Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nicht an feste Arbeitszeiten oder Büros gebunden. Sie betreuen ihre eigenen Kundinnen und Kunden, beraten zu verschiedenen Geldanlagen und vermitteln passende Finanzprodukte – wie z. B. Investmentfonds oder Vermögensverwaltungen.

Regierungsentwurf zu § 34k GewO veröffentlicht: Änderungen bei Sachkunde und Übergangsfristen

Für Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherkrediten wird es einen eigenen Paragraphen in der Gewerbeordnung geben, den § 34k GewO. Künftig ist somit eine eigenständige gewerberechtliche Erlaubnis nach dem neuen § 34k GewO erforderlich. Verbunden ist dies mit der Verpflichtung, dass sich Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis nach § 34k GewO besitzen, und die Personen, die in leitender Position für die Vermittlung und Beratung verantwortlich sind, in das Vermittlerregister beim DIHK eintragen müssen.