Finanzberater:in werden mit § 34f GewO – Alles zur Zulassung, Prüfung und Weiterbildung – inklusive IHK-Vorbereitung.

Ein Investmentberater – auch bekannt als FinanzberaterFinanzanlagenvermittler oder Investment Broker – hilft Privatpersonen und Unternehmen, fundierte Entscheidungen bei der Geldanlage zu treffen. Dies kann die Vermittlung von Investmentfonds, Beteiligungen oder anderen Finanzanlagen umfassen. In Deutschland unterliegt diese Tätigkeit strengen rechtlichen Vorgaben, insbesondere durch die Erlaubnispflicht nach § 34f Gewerbeordnung (GewO).

Regierungsentwurf zu § 34k GewO veröffentlicht: Änderungen bei Sachkunde und Übergangsfristen

Für Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherkrediten wird es einen eigenen Paragraphen in der Gewerbeordnung geben, den § 34k GewO. Künftig ist somit eine eigenständige gewerberechtliche Erlaubnis nach dem neuen § 34k GewO erforderlich. Verbunden ist dies mit der Verpflichtung, dass sich Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis nach § 34k GewO besitzen, und die Personen, die in leitender Position für die Vermittlung und Beratung verantwortlich sind, in das Vermittlerregister beim DIHK eintragen müssen.