Für Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherkrediten wird es einen eigenen Paragraphen in der Gewerbeordnung geben, den § 34k GewO. Künftig ist somit eine eigenständige gewerberechtliche Erlaubnis nach dem neuen § 34k GewO erforderlich. Verbunden ist dies mit der Verpflichtung, dass sich Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis nach § 34k GewO besitzen, und die Personen, die in leitender Position für die Vermittlung und Beratung verantwortlich sind, in das Vermittlerregister beim DIHK eintragen müssen.
Musikvertriebe, Streaming & KI-Tools – Der ultimative Guide 2025 Von Kosten und Tantiemen bis zu Werbung – so veröffentlichst du Musik erfolgreich und profitabel.
Die Veröffentlichung von Musik war noch nie so zugänglich wie heute – und gleichzeitig so komplex. Unabhängige Künstlerinnen und Künstler stehen vor der Frage: Welcher Musikvertrieb bringt meine Songs auf alle wichtigen Streaming-Plattformen – und zu welchen Konditionen?Von Jahresabos mit 100 % Künstleranteil bis zu kostenlosen Modellen mit Umsatzbeteiligung gibt es zahlreiche Optionen. Dazu kommenweiterlesen ⟶
