Die Sachkundeprüfung gemäß § 34f GewO ist für alle erforderlich, die als Finanzanlagenvermittlerin oder Finanzanlagenvermittler tätig werden möchten. Eine erfolgreiche Prüfung ist die Grundvoraussetzung für die Erteilung einer entsprechenden Gewerbeerlaubnis.
Da die Prüfung ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) abgenommen wird, ist es wichtig, sich frühzeitig über Termine, Fristen und Standorte zu informieren. In diesem Abschnitt erhalten Sie detaillierte Informationen zur Planung und Anmeldung Ihrer Prüfung.
